Im Handelsblatt vom 23.11.2017 muss man unter der Überschrift "Barrieren für unliebsame Bankkunden" lesen:
(...) Ähnlich wie das P-Konto soll auch das sogenannte Basiskonto sicherstellen, dass auch sozial schwach gestellte Menschen am Zahlungsverkehr teilnehmen können, sprich Überweisungen und Kartenzahlungen vornehmen und Geld abheben können. (...)