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“Strafzettel nach dem Burger”

Die Norddeutsche schreibt am 16. Oktober 2018 unter "Strafzettel nach dem Burger":

(...) Nie sei der Parkplatz überfüllt. Fußläufig sei auch wirklich nichts Sehenswertes zu erreichen. „Da ist ja sonst nix.“ Darüber hinaus treffe diese absurde Maßnahme gegebenenfalls auch sozial schwache Familien, die häufig in dem Fast-Food-Lokal anzutreffen seien. (...)

www.weser-kurier.de

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