"Gratulieren erlaubt" - darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung am 9. Dezember 2018:
(...) Nicht einmal Weihnachtsgeschenke oder Zuschüsse an sozial Schwache können verteilt werden, weil das Landratsamt die entsprechenden Daten nicht an die Gemeinden herausgeben darf. (...)