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“Rundfunkbeitrag 2019: So bekommen Sie bis zu 630 Euro zurück”

Am 14. März steht in der Frankfurter Rundschau  "Rundfunkbeitrag 2019: So bekommen Sie bis zu 630 Euro zurück":

(...) Allerdings sind sozial Schwache von der Gebührenpflicht ausgenommen. Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch sowie Taubblinde dürfen sich davon befreien lassen.(...)

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