Am 14. März steht in der Frankfurter Rundschau "Rundfunkbeitrag 2019: So bekommen Sie bis zu 630 Euro zurück":
(...) Allerdings sind sozial Schwache von der Gebührenpflicht ausgenommen. Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber und Auszubildende mit Beihilfeanspruch sowie Taubblinde dürfen sich davon befreien lassen.(...)