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“Fehlende biologische Kläranlage: Bußgeld und Kündigung drohen”

"Fehlende biologische Kläranlage: Bußgeld und Kündigung drohen" - darüber berichtet die Freie Presse am 25. August 2018:

(...) In diesem Fall würden ihre Anschlüsse an das Abwassersystem verstöpselt. Pötzsch kennt allerdings auch Härtefälle - vor allem ältere und sozial schwache Grundstücksbesitzer, denen die Umrüstung kaum zuzumuten sei. "Diese Kunden wollen wir nicht in Angst und Schrecken versetzen", sagt er. Vielmehr wolle der ZWA mit seinen Maßnahmen diejenigen in den Fokus nehmen, die trotz ausreichender Mittel eine Umrüstung verweigern.(...)

www.freiepresse.de

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